Es ist grundsätzlich erlaubt am Freizeitufer zu zelten und ein Lagerfeuer zu entzünden. Dies muss allerdings im Voraus bei der Stadt Furth im Wald angemeldet und genehmigt werden:
Stadt Furth im Wald
Burgstr. 1
93437 Furth im Wald
Es ist grundsätzlich erlaubt am Freizeitufer zu zelten und ein Lagerfeuer zu entzünden. Dies muss allerdings im Voraus bei der Stadt Furth im Wald angemeldet und genehmigt werden:
Stadt Furth im Wald
Burgstr. 1
93437 Furth im Wald